Auf dem Schulgelände und im Schulhaus bleibt das Smartphoneverbot von 7.40 Uhr bis 17.10 Uhr generell bestehen.
Neu: In der jeweiligen Mittagspause zwischen 12.15 Uhr und 14 Uhr ist die Benutzung von elektronischen Endgeräten erlaubt. Weitere Ausnahmen kann jede Lehrkraft erteilen (beispielsweise wegen Anrufen bei Krankheit oder einem Blick auf den Stunden- und Raumplan bei Verlegungen).
Die Nutzung digitaler Medien in den Oberstufenräumen ist explizit ganztags erlaubt.
Die bisherigen Regelungen bei Zuwiderhandlungen bleiben bestehen und können im Schüler*innenbuch nachgelesen werden..