Für das Schuljahr 2024/25 gilt folgende Regelung zum Umgang mit Smartphones/digitalen Endgeräten: Die Geräte dürfen auf dem gesamten Schulgelände nur nach ausdrücklich vorher erfolgter Erlaubnis durch eine Lehrkraft benutzt werden. Nicht-Befolgung wird mit Abnahme des Gerätes bis Unterrichtsschluss am entsprechenden Tag und Eintrag in die „Handy-Liste“ im Sekretariat geahndet. Beim dritten Vorfall im Halbjahr müssen die Eltern das Gerät bei der Schulleitung abholen und es werden zwei Stunden Arrest verhängt.

Oberstufe: Die als „digitales Heft“ auf entsprechenden Antrag erlaubten Tablets dürfen zum Arbeiten in Freistunden auch außerhalb des Klassenzimmers genutzt werden. Dafür stehen den Oberstufenschüler*innen der Raum 0.210, die Bibliothek, der Sitzbereich vor dem Beratungszimmer 2.110 und die Oberstufenräume zur Verfügung. Im Unterricht ist zu beachten, dass die Tablets nur zu Unterrichtszwecken genutzt werden dürfen. Bei Zuwiderhandlung wird die Genehmigung des digitalen Hefts entzogen.