Was tun bei Konflikten?

Überall dort, wo ganz unterschiedliche Persönlichkeiten aufeinandertreffen, gibt es auch Konflikte. Wir versuchen, Konflikte im Gespräch zu lösen. Die folgenden Verfahren haben sich in den vergangenen Jahren bewährt.

Konfliktmodell bei Konflikten zwischen Eltern und Lehrern bzw. Schülern und Lehrern

Im Schulalltag lassen sich Konflikte zwischen Schülern/Eltern und Lehrern nicht immer vermeiden. Das folgende Modell zeigt einen Lösungsweg auf, mit dem Konflikte erfolgreich gelöst werden können, wenn sich beide Konfliktparteien an die einzelnen Schritte halten.

Schrittweises Vorgehen im Konfliktfall

Schritt 1

An erster Stelle sollte immer das Gespräch zwischen den unmittelbar Betroffenen, d.h. zwischen Schüler und Lehrer bzw. Eltern und Lehrer stehen.

Schritt 2

Kommt das Gespräch zwischen den Betroffenen zu keinem Ergebnis, sollte ein Moderator hinzugezogen werden.

Schritt 3

Wenn auch das Gespräch mit einem Moderator zu keiner Lösung des Konfliktes führen sollte, sollten die Schulleitung und die/der Elternbeiratsvorsitzende informiert werden.

Schritt 4

Die Schulleitung entscheidet dann mit über die weitere Vorgehensweise beim Lösen des Konflikts.

Interne Moderatoren können Vertrauenslehrer (Herr Rigsinger, Herr Reinbold), Beratungslehrer (Herr Krank) und Mediatioren sein.

Externe Moderatoren können nur im Einverständnis beider Konfliktparteien angefordert werden.

Kurzinfo: Lösungsweg im Konfliktfall

  1. Gespräch zwischen Schüler und Lehrer bzw. Eltern und Lehrer
  2. Gespräch mit den Konfliktpartnern und einem Moderator
  3. Info an Schulleitung und Elternbeiratsvorsitzenden
  4. Schulleitung entscheidet mit über weitere Vorgehensweise beim Lösen des Konflikts
Mediation bei beidseitig verursachtem Konflikt zwischen Schülern

Fünfzehn Kollegen haben sich 1 ½ Jahre lang zu Mediatoren ausbilden lassen und innerhalb der Fortbildung gelernt, Konfliktgespräche nach bestimmten Regeln zu führen. Die Schüler, die zur Mediation kommen, werden in der Regel von Lehrern, die Konflikte beobachten, zu den Gesprächen geschickt. Sie können sich aber auch selbst zur Mediation melden, wenn sie Hilfe in einer Auseinandersetzung benötigen.

An jedem Konflikt, scheint er auch noch so banal und harmlos zu sein, kann „soziales Lernen“ geübt werden.

Im Mediationsraum werden die Schüler in einem vom Mediator geleiteten Gespräch dazu befähigt, ihren Konflikt besser zu verstehen und auf diesem Wege zu einer möglichen Lösung zu finden. Dabei geht es nicht um Bestrafung und ums „Rechthaben“, sondern tatsächlich darum, die jeweils andere Seite auch zu verstehen und zu akzeptieren, dass man mit einem Verhalten, das man vielleicht selbst als „normal“ betrachtet, beim Gegenüber Bedürfnisse verletzt hat.

Das Gespräch, das nach ganz bestimmten Regeln verläuft, an die sich alle Beteiligten halten müssen, und das Ergebnis werden protokolliert, das Protokoll von allen Beteiligten unterschrieben. Bei einem am Ende des Gesprächs vereinbarten „Kontrolltermin“ treffen sich die Konfliktparteien noch einmal zu einer kurzen Rückmeldung mit ihrem Mediator und tauschen sich darüber aus, ob beide Seiten sich an die Vereinbarungen gehalten haben. Ist dies nicht der Fall, wird ein neuer Termin zu einem längeren weiteren Gespräch gemacht.

Diese „bürokratischen“ Teile der Mediation sind wichtig, um gegenüber den Schülern die Verbindlichkeit der Abmachungen zu unterstreichen. Auch die Mediationsgespräche an sich sind nicht freiwillig! Wenn Schüler einen Gesprächstermin haben, sind sie verpflichtet, diesen wahrzunehmen.

Ermöglicht wurde diese finanziell aufwändige Maßnahme durch den Förderverein des Schiller-Gymnasiums sowie die Offenburger Bürgerstiftung St. Andreas.

Kurzinfo: Vorgehen bei einem beidseitig verursachtem Konflikt

  1. Schüler informieren Lehrer über Konflikt bzw. Lehrer beobachtet Konflikt zwischen Schülern.
  2. Lehrer bestellt Schüler zu Mediationsgespräch ein.
  3.  Im Gespräch wird versucht, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Tat-Ausgleich bei einseitig verursachtem Konflikt zwischen Schülern

Bei einem Konflikt gibt es immer zwei Parteien, die jedoch nicht in gleichem Maß für die Auseinandersetzung bzw. die daraus resultierenden Folgen verantwortlich sind.

Oft wird Gewalt von nur einer Seite ausgeübt. Deshalb ist es wichtig, den Geschädigten deutlich zu machen, dass sie kein Recht auf Gegengewalt, jedoch ein Recht auf Wiedergutmachung haben.

Der Täter soll nicht nur bestraft werden, sondern eine Wiedergutmachung leisten, die bei vielen Tätern einen Lernprozess in Gang setzt.

Im Gespräch, das ein bzw. zwei in diesem Bereich ausgebildete Kollegen mit den Konfliktparteien führen, erlebt der Täter den Vorfall und die daraus resultierenden Konsequenzen für den Geschädigten hautnah, was Betroffenheit auslösen und eine Verhaltensänderung ermöglichen soll.

Kurzinfo: Vorgehen bei einseitig verursachtem Konflikt

  1. Schüler informieren Lehrer über Vorfall bzw. Lehrer beobachtet Vorfall.
  2. Lehrer bzw. Lehrerteam führt Gespräch mit Konfliktparteien.
  3. Geschädigter hat Recht auf Wiedergutmachung (Tat-Ausgleich).
  4. Täter wird nicht nur bestraft, sondern leistet auch Wiedergutmachung.
Mobbingintervention

In Schulklassen leiden immer wieder Schüler unter fortwährenden Attacken ihrer Mitschüler. Für die Betroffenen ist der Belastung groß und ein Einschreiten unbedingt notwendig.

Da Methoden, die sich bei Konflikten zwischen Einzelnen bewährt haben, in Mobbingfällen häufig eine Eskalation der Gewalt bedeuten, ist es wichtig, über geeignete Präventions- und Interventionsschritte zu verfügen, damit sich die Klassengemeinschaft langfristig positiv entwickeln kann.

Mehrere Kollegen haben sich im Rahmen einer Fortbildung Techniken angeeignet, mit deren Hilfe sie Mobbinginterventionen in Klassen durchführen können.

Wir haben an unserer Schule drei Teams, die jeweils aus zwei Kollegen bestehen, und die schnell und zeitnah in der betroffenen Klasse eine Intervention durchführen können.

Diese Teams kommen zum Einsatz, wenn von Lehrer-, Schüler- bzw. Elternseite Konflikte beobachtet werden, bei denen es sich um Mobbing handeln könnte.

Kurzinfo: Vorgehen bei einem Mobbingfall

  1. Schüler/Eltern informieren den Klassenlehrer bzw. Klassenlehrer informiert Eltern.
  2. Klassenlehrer informiert Mobbingteam.
  3. Lehrerteam führt Mobbingintervention in Klasse durch.